Anerkannte Innovationszentren

Das BVIZ-Qualitätsprädikat

Durch den Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren wurde in gemeinsamer Entwicklungsarbeit mit bundesweiten Experten von 2001-2002 ein einheitlich anwendbares Prüfverfahren zur Evaluierung von Innovationszentren entwickelt.

Das begehrte Prädikat “Anerkanntes Innovationszentrum” wird auf Antrag und im Rahmen eines mehrstufigen Prüfungs- und Auditierungsverfahren durch den Bundesverband vergeben. Deutsche Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren können sich dieser Prüfung unterziehen, bei der u. a. nach bestimmten Kriterien und Maßstäben die Erfüllung der Kernaufgaben eines Innovationszentrums geprüft wird. Hierfür stehen im Wesentlichen vier Komplexe von Aufgaben, die ein Innovationszentrum erfüllen muss, wenn es den gestellten Ansprüchen gerecht werden will. Diese sind unter den Schwerpunkten Existenzgründerauftrag, Technologietransfer, Wirtschaftsförderungsauftrag und der Wirtschaftlichkeitsauftrag zusammengefasst. Hier gilt es, den qualitativen Ansprüchen gerecht zu werden, die sich der Bundesverband der Deutschen Innovationszentren und seine Mitgliedszentren gestellt haben.

Der Auditierungsprozess ermöglicht es dem jeweiligen Zentrumsmanagement, seine eigene Leistungsfähigkeit und die Qualität der eigenen Produkte an Qualitätsmaßstäben zu messen. Für bestehende und potentielle Kunden ist das Qualitätszertifikat Ausweis der Leistungsfähigkeit eines Zentrums. Eine entsprechende Wirkung hat das Prädikat auch auf Außenstehende aus Politik und Medien.

Mittlerweile wurde das Qualitätssiegel bereits an über 30 Innovationszentren vergeben.

Das Auditierungsverfahren wird von einer Arbeitsgruppe des Bundesverbandes permanent betreut und entsprechend gewonnener Erfahrungen und aktueller Entwicklungen optimiert und weiterentwickelt.

Zentren, die an einer Auditierung interessiert sind oder weitere Informationen zum BVIZ-Qualitätsprädikat wünschen, wenden sich bitte an die BVIZ-Geschäftsstelle.